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Liebe Jugendämter ...

Laut Art. 82 der "Brüssel IIb-Verordnung" besteht bei der Unterbringung eines jungen Menschen in einem anderen EU-Staat eine Konsultationspflicht. Das Konsultationsverfahren muss vorab durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die örtlichen Behörden informiert sind, die Unterbringung billigen und in der Lage sind, den Schutz der betroffenen Jugendlichen zu gewährleisten.

Wenn Sie als Jugendhilfe-Mitarbeiterin mit der Idee einer Auslandsmaßnahme in Portugal spielen, kann der Aufnahmeprozess einfacher sein, als Sie vielleicht denken.

Mit über 14 Jahren Erfahrung im Konsultationsverfahren verfügen wir bei PROGRESSO über das nötige Fachwissen, um Sie sicher durch den Prozess zu führen. Wir übernehmen den Großteil der Antragsformulare und arbeiten eng mit den zuständigen Behörden zusammen.

In Portugal führt ein positiver Konsultationsbescheid dazu, dass die von PROGRESSO betreuten Jugendlichen von der Abteilung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen der portugiesischen Segurança Social begleitet werden. Diese Abteilung erstellt alle 2-3 Monate schriftliche Berichte über die Interviews mit den Jugendlichen und übermittelt sie an die zuständigen Familienrichter. So wird die Wirksamkeit der Maßnahme regelmäßig von einer neutralen und kompetenten Stelle überprüft.

Die Konsultationsanträge werden in der Regel innerhalb von 2 Wochen von den portugiesischen Behörden bearbeitet. Es gibt allerdings einige Details zu beachten, wenn die notwendigen Unterlagen eingereicht werden. Um Ihnen den Prozess zu erleichtern, haben wir bei PROGRESSO ein umfassendes Informationspaket zusammengestellt, das wir Ihnen nach einem positiv abgeschlossenen Aufnahmeprozess automatisch per E-Mail zusenden.

Wenn Sie Interesse an weiteren Informationen haben oder Unterstützung bei der Einreichung Ihrer Anträge benötigen, wenden Sie sich bitte an einen unserer Kooperationspartner in Ihrem Bundesland. Sie finden den entsprechenden Link auf unserer Website. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrer Arbeit zu unterstützen.

 

Aufnahmeprozess