Qualitätssicherung
Bestandteil unserer Arbeit sind wichtige Elemente und Instrumentarien der Qualitätssicherung. Diese bestehen u.a. aus:
- Sozialpädagogischem Fallverstehen
- Partizipation/Mitspracherecht der Jugendlichen
- Beschwerdemöglichkeit für die Jugendlichen
- einer standardisierten Verlaufs- und Abschlussdokumentation, die unsere Arbeit transparent macht und allen Beteiligten eine Grundlage bietet, die Prozesse oder Zielsetzungen der/des Jugendlichen zu verfolgen (individuelle Zielplanung, tägliche schriftliche Dokumentation, wöchentliche schriftliche Berichterstattung an das Jugendamt und Eltern (Phase 1), etc.)
- einer zeitnahen Meldung und professionellen Berichterstattung von besonderen Vorkommnissen
- einer Tagesstrukturierung und Planung
- einer ständigen Erreichbarkeit zur Krisenintervention
- der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht über 24 Stunden pro Tag
- der Überprüfung eventueller Gefährdungen
- einer mitarbeiterInnenorientierten Qualitätssicherung, in der MitarbeiterInnen angemessen auf die spezielle Betreuungsform im Ausland vorbereitet und geschult werden und an Fortbildungen zu grundsätzlichen und aktuellen Themen der Arbeit teilnehmen
- einer regelmäßigen Teamsitzung
- einer regelmäßigen Supervision für die MitarbeiterInnen
- einem Betreuungsvertrag mit dem jeweiligen Träger
- einem regelmäßigem Austausch mit dem Träger